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   OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08   

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https://dejure.org/2008,82794
OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08 (https://dejure.org/2008,82794)
OLG Jena, Entscheidung vom 11.12.2008 - 9 W 340/08 (https://dejure.org/2008,82794)
OLG Jena, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 9 W 340/08 (https://dejure.org/2008,82794)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 4 VBVG, § 2 BVormVG, § 242 BGB, § 56 g FGG
    Festsetzung von Betreuervergütung aus der Staatskasse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Stundensatzes eines Betreuers; Bindung des Gerichts an den einmal festgesetzten Stundensatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 4; BVormVG 2; BGB § 242; FGG § 56g
    Höhe des Stundensatzes eines Betreuers; Bindung des Gerichts an den einmal festgesetzten Stundensatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 4 VBVG, § 2 BVormVG, § 242 BGB, § 56 g FGG
    Festsetzung von Betreuervergütung aus der Staatskasse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 08.05.2006 - 9 W 93/06

    Festsetzung von Betreuervergütung

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08
    Durch Beschluss vom 05.08.2006 (9 W 93/06) in einer andere Beteiligte betreffenden Sache hat der Senat entschieden, dass der Ausbildungsberuf einer Krippenerzieherin jedenfalls dann, wenn der Betreuerin nicht der Aufgabenkreis der Gesundheitssorge übertragen ist, keine besonderen Kenntnisse im Sinne des seinerzeit geltenden § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG vermittelt.

    Im Vertrauen auf diese Einstufung habe der Beteiligte zu 2 von der Möglichkeit abgesehen, die in § 2 BVormVG vorgesehene - vergütungserhöhende - Umschulung und Qualifizierung der Vereinsbetreuerin zu veranlassen; nunmehr und bereits zum Zeitpunkt der Senatsentscheidung vom 05.08.2006 (9 W 93/06) bestehe diese Möglichkeit nicht mehr.

    a) Soweit das Landgericht angenommen hat, "der Staat" habe durch die bisherige Verfahrensweise den Einwand verwirkt, dem Beteiligten zu 2 stehe für die Tätigkeit der Vereinsbetreuerin der erhöhte Stundensatz wegen fehlender Qualifikation nicht zu, zielt das offenbar auf das Verhalten des Beteiligten zu 3 ab, der in der Vergangenheit - bis zur Entscheidung des Senats vom 05.08.2006 (9 W 93/06) - die Festsetzung des erhöhten Stundensatzes für die Tätigkeit der Vereinsbetreuerin stets gebilligt hat.

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08
    Von einer für unzutreffend erkannten früheren - auch gefestigten - Rechtsprechung darf ein Gericht daher grundsätzlich abweichen, und zwar ohne dass es einer wesentlichen Änderung der maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen bedarf (BVerfGE 84, 212, 217; BVerfG NVwZ 2005, 81 f.; BVerfG NJW 2008, 3207 (LS), zitiert nach juris).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 52/05

    Vergütung von Sozialwirten als Betreuer - Vertrauensschutz bei Ausbildung an

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08
    Der Senat ist nicht gehalten, die Sache dem Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2005 (OLGR 2006, 383 f.) nach § 28 Abs. 2 FGG vorzulegen, weil die vom Senat zu beurteilende Rechtsfrage mit der durch das Oberlandesgericht München entschiedenen weder identisch noch auch nur vergleichbar ist.
  • BVerfG, 04.08.2004 - 1 BvR 1557/01

    Zur Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem der

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08
    Von einer für unzutreffend erkannten früheren - auch gefestigten - Rechtsprechung darf ein Gericht daher grundsätzlich abweichen, und zwar ohne dass es einer wesentlichen Änderung der maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen bedarf (BVerfGE 84, 212, 217; BVerfG NVwZ 2005, 81 f.; BVerfG NJW 2008, 3207 (LS), zitiert nach juris).
  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1926/07

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung der Rückforderung von

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08
    Von einer für unzutreffend erkannten früheren - auch gefestigten - Rechtsprechung darf ein Gericht daher grundsätzlich abweichen, und zwar ohne dass es einer wesentlichen Änderung der maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse oder der allgemeinen Anschauungen bedarf (BVerfGE 84, 212, 217; BVerfG NVwZ 2005, 81 f.; BVerfG NJW 2008, 3207 (LS), zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus OLG Jena, 11.12.2008 - 9 W 340/08
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler dahin überprüfen (§ 27 Abs. 1 S. 1 FGG), ob er einen der in den genannten Bestimmungen enthaltenen Rechtsbegriffe falsch ausgelegt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Acht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt oder gegen die Denkgesetze verstoßen bzw. Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLGZ 1999, 339,342).
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